Der Bundesgerichtshof hat mit Beschluss vom 01.09.2020 zum Aktenzeichen 3 StR 214/20 entschieden, dass die Befugnis, sich der erhobenen öffentlichen Klage mit der Nebenklage anzuschließen, nicht dadurch entfällt, dass der Nebenkläger in der Hauptverhandlung die Schuldfähigkeit (§ 20 StGB) oder die strafrechtliche Verantwortlichkeit (§ 3 JGG) des Angeklagten in Zweifel ziehende Anträge stellt und letztlich […]