Generalanwalt Campos Sánchez-Bordona ist der Auffassung, dass die Zuspitzung der allgemeinen Mängel, die die Unabhängigkeit der polnischen Justiz beeinträchtigen, nicht die automatische Ablehnung aller Europäischen Haftbefehle aus Polen rechtfertigt. Aus der Pressemitteilung des EuGH Nr. 138/2020 vom 12.11.2020 ergibt sich: Der Rahmenbeschluss über den Europäischen Haftbefehl (ABl. 2009, L 81, 24) sieht eine Reihe von […]