Das Oberlandesgericht Hamm hat am 20.11.2020 zum Aktenzeichen III-3 RVs 47/20 entschieden, dass ein Vereinsvorstand strafrechtlich nicht dazu verpflichtet ist, eine Abbildung auf einer Immobilie des Vereins zu beseitigen, die das Kennzeichen eines verbotenes Vereins darstellt, wenn er weder diese Abbildung angefertigt noch zum Zeitpunkt der Anfertigung in einer verantwortlichen Position innerhalb des Vereins gewesen […]