Das Bundesverwaltungsgericht hat mit Urteil vom 17.03.2021 zum Aktenzeichen 3 C 3.20 entschieden, dass zur Klärung von Zweifeln an der Fahreignung auch dann ein medizinisch-psychologisches Gutachten beizubringen ist, wenn der Betroffene bei einer einmaligen Trunkenheitsfahrt mit einem Kraftfahrzeug zwar eine Blutalkoholkonzentration (BAK) von weniger als 1,6 Promille aufwies, bei ihm aber trotz einer Blutalkoholkonzentration von […]