Der Europäische Gerichtshof hat am 12.05.2021 zum Aktenzeichen C-505/19 entschieden, dass der Festnahme einer Person, die Gegenstand einer Ausschreibung von Interpol ist, im Schengen-Raum und in der Europäischen Union das Verbot der Kumulierung von Verfolgungsmaßnahmen entgegenstehen kann. Aus der Pressemitteilung des EuGH Nr. Nr. 76/2021 vom 12.05.2021 ergibt sich: Dies ist der Fall, wenn die […]