Der Bundesgerichtshof hat am 18.05.2021 zum Aktenzeichen 1 StR 144/20 die Verurteilungen von Geschäftsleitern einer bayerischen Kreissparkasse wegen Untreue überwiegend bestätigt. Aus der Pressemitteilungen des BGH Nr. 98/2021 vom 18.05.2021 ergibt sich: Das Landgericht hat einen früheren Vorstandsvorsitzenden einer Kreissparkasse, den Bankkaufmann B., und den damaligen Vorsitzenden des die Aufsicht über den Vorstand ausübenden Verwaltungsrats, […]