Das Oberlandesgericht Frankfurt hat am 16.08.2021 zum Aktenzeichen 3 Ws 406-408/21 entschieden, dass die Einziehung von Taterträgen und ein Vermögensarrest ausgeschlossen sind, wenn und soweit ein gesamtschuldnerisch haftender Mittäter oder diejenige Gesellschaft, für die der Mittäter gehandelt hat, den Anspruch des Verletzten erfüllt hat; das gilt selbst dann, wenn nicht zu erwarten ist oder gar […]