Der Europäische Gerichtshof hat am 06.10.2021 zum Aktenzeichen C-136/20 LU entschieden, dass die Anwendung des Grundsatzes der gegenseitigen Anerkennung von Geldstrafen und Geldbußen dem entgegensteht, dass die vollstreckende Behörde die rechtliche Einordnung der sanktionierten Verhaltensweise durch die Behörde, die die Entscheidung erlassen hat, in Frage stellt. Wenn die Entscheidungsbehörde die Weigerung des Zulassungslenkers eines Kraftfahrzeugs, […]