Das Amtsgericht Frankfurt hat am 17.08.2021 zum Aktenzeichen 976 OWi 661 Js-OWi 51914/20 entschieden, dass ein Autofahrer sich des vorschriftswidrigen Benutzens eines elektronischen Geräts, das der Kommunikation, Information oder Organisation dient oder zu dienen bestimmt ist (Handyverstoß) schuldig machen kann, auch wenn er eine sogenannte „Handyspange“ benutzt. Aus der Pressemitteilung des AG Frankfurt Nr. 15/2021 […]