Das Verwaltungsgericht Mainz hat mit Beschluss vom 26.11.2021 zum Aktenzeichen 1 L 887/21.MZ entschieden, dass Bargeld aus Geschäften mit (noch) nicht verbotenen Substanzen darf mit Rücksicht auf die Einheit der Rechtsordnung, die ein ausdifferenziertes System zur Drogenregulierung vorsieht, in der Regel nicht sichergestellt werden. Aus der Pressemitteilung des VG Mainz Nr. 17/2021 vom 09.12.2021 ergibt […]