Das Bundesverfassungsgericht hat mit Beschluss vom 08. Dezember 2021 zum Aktenzeichen 2 BvR 1282/21 entschieden, dass die Auslieferung eines russischen Staatsangehörigen zum Zwecke der Strafverfolgung in die Russische Föderation verfassungswidrig ist. Dem Beschwerdeführer wird in dem dem Auslieferungsverfahren zugrundeliegenden Haftbefehl des Stadtgerichts Jushno-Sachalinsk vom 3. Februar 2017 vorgeworfen, als alleiniger Anteilseigner einer Aktiengesellschaft (ein Fischverarbeitungsbetrieb) gemeinschaftlich […]