Das Landesarbeitsgericht Hessen hat mit Beschluss vom 12.04.2022 zum Aktenzeichen 3 Ta 39/22 entschieden, dass nach § 149 ZPO eine Aussetzung in Betracht zu ziehen ist, wenn der Verdacht einer Straftat besteht, deren Ermittlung auf die Entscheidung von Bedeutung ist. Einen solchen Einfluss haben Strafermittlungen auf die im Rahmen eines Zivilprozesses begehrte Entscheidung lediglich dann, […]