Das Oberlandesgericht Karlsruhe hat mit Urteil vom 30.6.2022 zum Aktenzeichen 2 Rv 34 Ss 789/21 entschieden, dass auch derjenige, der die eigene Identität lediglich vor politischen Gegnern verbergen möchte, weil er von diesen ausgehende Repressalien befürchtet, sich bei der Teilnahme an einer Demonstration nicht vermummen darf. Wer dennoch das eigene Gesicht verhüllt, macht sich wegen […]