Das Amtsgericht Frankfurt am Main hat mit Urteil vom 24.06.2022 zum Aktenzeichen 971 OWi 241 Js-OWi 26773/22 entschieden, dass die Verursachung übermäßigen Lärms auch dann eine Ordnungswidrigkeit darstellen kann, wenn dieser durch eine technisch einwandfreie und zugelassene Abgasanlage emittiert wird (Amtsgericht Frankfurt am Main, Urt. v. 24.06.2022,). Aus der Pressemitteilung des AG Frankfurt am Main […]