Das Bundesverfassungsgericht hat mit Beschluss vom 17. November 2022 zum Aktenzeichen 2 BvR 2009/22 entschieden, dass die Übergabe des Beschwerdeführers an die belgischen Behörden vorerst nicht erfolgen darf. Es erscheint vielmehr möglich, dass das Oberlandesgericht Düsseldorf durch die unzureichende Überprüfung der Einhaltung der zwingenden Mindestangaben im Europäischen Haftbefehl hinsichtlich der vorgeworfenen Straftaten und der Beschreibung […]