Der Europäische Gerichtshof hat am 04.03.2021 zum Aktenzeichen C-362/19 P das Urteil des EuG aufgeboben, mit dem der Beschluss der Kommission, die für vier spanische Profifußballvereine geltende Steuerregelung als staatliche Beihilfe einzustufen, für nichtig erklärt wurde. Aus der Pressemitteilung des EuGH Nr. 32/2021 vom 04.03.2021 ergibt sich: Die Klage des Fútbol Club Barcelona gegen diesen […]