Das Oberlandesgericht Schleswig-Holstein hat am 19.11.2020 zum Aktenzeichen 7 U 214/19 entschieden, dass ein Verbandsfußballspieler, der vorsätzlich ein brutales Foulspiel im Sinne der Regeln des Deutschen Fußballbundes begeht, für die dadurch hervorgerufenen Verletzungen seines Gegners haftet. Aus der Pressemitteilung des OLG SH Nr. 12/2020 vom 24.11.2020 ergibt sich: Der Kläger war Stürmer, der Beklagte spielte […]