Das Bundessozialgericht hat am 27.10.2022 zum Aktenzeichen B 9 SB 1/20 R entschieden, dass es grundsätzlich dem zu Begutachtenden freisteht, zu einer Untersuchung durch einen medizinischen Sachverständigen eine Vertrauensperson mitzunehmen. Der Ausschluss der Vertrauensperson ist aber möglich, wenn er im Einzelfall zur Aufrechterhaltung einer funktionsfähigen, wirksamen Rechtspflege – insbesondere mit Blick auf eine unverfälschte Beweiserhebung […]