Das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg hat mit Urteil vom 30.03.2023 zum Aktenzeichen L 32 AS 1888/17 entschieden, dass bei der Beurteilung der Frage, in welcher Höhe Mietkosten von den Jobcentern zu übernehmen sind, ein Vergleich mit den Mieten für Sozialwohnungen zu erfolgen hat. Mietpreise, die für nach dem Recht des sozialen Wohnungsbaus geförderte Wohnungen gezahlt werden, könnten […]