Das Hessische Landessozialgericht hat mit Urteil zum Aktenzeichen L 1 BA 22/23 entschieden, dass ein Reitverein für von ihm angebotenen Reitunterricht Sozialversicherungsbeiträge zahlen muss, wenn der Unterricht im Rahmen einer abhängigen Beschäftigung erbracht wird. Hierfür spricht, wenn die Reitlehrerin die vereinseigenen Pferde sowie die Reithalle unentgeltlich nutzen kann und sie kein unternehmerisches Risiko trägt. Aus […]