Das Sozialgericht Gelsenkirchen hat mit Urteil vom 13.01.2020 zum Aktenzeichen S 24 BA 44/18 entschieden, dass derjenige, der als Subunternehmer Kurierfahrten erbringt, sozialversicherungsrechtlich als selbständig einzuordnen sein kann. Aus der Pressemitteilung des SG Gelsenkirchen vom 26.04.2021 ergibt sich: Im zu entscheidenden Fall war eine selbständige Tätigkeit zu bejahen. In vorangegangenen zivilgerichtlichen Verfahren war der Vertrag […]