Das Hessische Landessozialgericht in Darmstadt hat am 18.03.2021 zum Aktenzeichen L 1 KR 405/20 entschieden, dass der Anspruch auf Krankenbehandlung nicht Arzneimittel umfasst, die überwiegend zur Verbesserung des Haarwuchses dienen. Aus der Pressemitteilung des Hess. LSG Nr. 5/2021 vom 27.04.2021 ergibt sich: Dies gilt erst recht, wenn das zur Behandlung von Haarausfall verordnete Arzneimittel hierfür […]