Das Sozialgericht München hat am 05.05.2021 zum Aktenzeichen S 59 P 138/20 LP entschieden, dass dann, wenn ein Pflegebedürftiger nach der Fälligkeit des Landespflegegeldes, aber vor dessen Auszahlung stirbt, der Anspruch bislang nicht vererbt werden konnte, dies aber nicht zwingend ist. Aus der Pressemitteilung des SG München vom 20.05.2021 ergibt sich: Seit dem Jahr 2018 […]