Das Landessozialgericht für das Land Nordrhein-Westfalen hat mit Urteil vom 09.03.2021 zum Aktenzeichen L 18 R 306/20 entschieden, dass Rentenbescheiden mit Begründungsmangel die wesentlichen Elemente, die zur Prüfung der Richtigkeit der Berechnung der Rentenhöhe unerlässlich sind, weiterhin entnommen werden können müssen. Aus der Pressemitteilung des LSG NRW vom 14.06.2021 ergibt sich: Der beklagte Rentenversicherungsträger gewährte […]