Das Sozialgericht Stuttgart hat am 03.12.2020 zum Aktenzeichen S 15 AS 2111/20 entschieden, dass Unterlagen, die ein Leistungsberechtigter nach der abschließenden Entscheidung durch das Jobcenter in einem Verfahren nach § 44 SGB X einreicht, keine Berücksichtigung mehr finden. Aus der Pressemitteilung des SG Stuttgart vom 03.08.2021 ergibt sich: 41a Abs. 3 Satz 3 und Satz 4 […]