Das Sozialgericht Stuttgart hat am 08.03.2021 zum Aktenzeichen S 20 SB 3294/18 entschieden, dass wenn das Verhalten des Klägers zum Abbruch einer angeordneten Begutachtung führt, dies unter Berücksichtigung der Grundsätze der objektiven Beweislast zu seinen Lasten geht, sofern der Abbruch der Begutachtung durch den Sachverständigen unter Berücksichtigung des Verhaltens des Klägers nachvollziehbar und angemessen erscheint. […]