Das Sozialgericht Stuttgart hat mit Urteil vom 07.10.2020 zum Aktenzeichen S 18 KR 1246/18 entschieden, dass eine Lücke in den ärztlichen Arbeitsunfähigkeitsfeststellungen für die Weitergewährung von Krankengeld unschädlich ist, wenn der Versicherte alles in seiner Macht Stehende und ihm Zumutbare getan hat, um seine Ansprüche zu wahren, indem er einen Arzt persönlich aufgesucht und die […]