Das Sozialgericht Stuttgart hat am 01.09.2020 zum Aktenzeichen S 12 KA 469/20 entschieden, dass wenn ein Vertragsarzt Cannabisarzneimittel verordnet, ohne die nach § 31 Absatz 6 Satz 2 SGB V vorgeschriebene vorherige Genehmigung durch die Krankenkasse einzuholen, ist die Prüfungsstelle auf Antrag der Krankenkasse verpflichtet, den Arzt für die entstandenen Verordnungskosten in Regress zu nehmen. […]