Das Bundessozialgericht hat am 19.10.2021 zu den Aktenzeichen B 12 KR 29/19 R, B 12 R 9/20 R und B 12 R 10/20 R entschieden, dass Ärztinnen und Ärzte, die im Nebenjob immer wieder als Notärztin oder Notarzt im Rettungsdienst tätig sind, währenddessen regelmäßig sozialversicherungspflichtig beschäftigt sind. Aus der Pressemitteilung des BSG vom 18.10.2021 ergibt […]