Das Sozialgericht München hat am 12.10.2021 zum Aktenzeichen S 20 EG 15/19 F entschieden, dass Eltern, die österreichische Familienleistungen beziehen, deswegen nicht auf das bayerische Familiengeld verzichten müssen. Aus der Pressemitteilung des SG München vom 04.11.2021 ergibt sich: Das Gericht war von einem Elternpaar mit Wohnsitz in Bayern angerufen worden. Beide Eltern sind in Österreich […]