Das Sozialgericht Dresden hat am 30.11.2021 zum Aktenzeichen S 10 AS 1144/19 entschieden, dass Personen, die Leistungen nach dem SGB II (sogenanntes Hartz IV) erhalten, bei endgültigen Leistungsfestsetzungen ihre Klagen gegen Bescheide nicht auf einzelne für sie günstige Monate beschränken dürfen. Aus der Pressemitteilung des SG Dresden vom 09.12.2021 ergibt sich: Hilfebedürftige mit monatlich schwankendem […]