Das Landessozialgericht Baden-Württemberg hat am 20.10.2021 zum Aktenzeichen L 5 BA 2751/20 entschieden, dass wenn Arbeitgeber zur Betriebsprüfung keine Unterlagen vorlegen, kann gegen sie ein Zwangsgeld festgesetzt werden, unabhängig davon, ob sich nach Abschluss der laufenden oder einer vorausgehenden Betriebsprüfung tatsächlich eine Beitragsnachforderung ergibt. Aus der Pressemitteilung des LSG Stuttgart vom 02.02.2022 ergibt sich: Der […]