Die Sanktionen bei Pflichtverletzungen werden bis zum Jahresende ausgesetzt. Aus der Pressemitteilung des BMAS vom 16.03.2022 ergibt sich: Das Bundeskabinett hat am 16.03.2022 den Entwurf eines Elften Gesetzes zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch, das sogenannte „Sanktionsmoratorium“, beschlossen. Nach dem Entwurf werden die Sanktionen wegen Pflichtverletzungen in der Grundsicherung für Arbeitsuchende bis zum 31. Dezember […]