Das Sozialgericht München hat am 16.03.2022 zum Aktenzeichen S 59 P 445/21 LP entschieden, dass der Freistaat Bayern Pflegebedürftigen ab dem Pflegegrad 2 ein Landespflegegeld in Höhe von jährlich 1000 € zahlt. Voraussetzung dafür ist, dass die pflegebedürftige Person das Pflegejahr, das jeweils vom 1. Oktober bis 30. September des Folgejahres läuft, voll erlebt. Das […]