Das Landessozialgericht Baden-Württemberg hat mit Urteil vom 29.06.2022 zum Aktenzeichen L 5 KR 1811/21 entschieden, dass bei nicht-binären, sich weder als Mann noch als Frau fühlenden Personen, es kein typisches Erscheinungsbild gibt, dem zur Herstellung der Übereinstimmung von Geschlecht und Geschlechtsidentität angeglichen werden könnte. Aus der Pressemitteilung des LSG BW vom 18.07.2022 ergibt sich: Die […]