Das Verwaltungsgericht Düsseldorf hat mit Beschluss vom 16.06.2021 zum Aktenzeichen 29 L 1267/21 entschieden, dass Reiserückkehrer aus einem Virusvariantengebiet sich nach Einreise in die Bundesrepublik Deutschland vierzehn Tage absondern müssen, auch wenn sie einen vollständigen SARS-VoV-2 Impfschutz haben. Der Eilantrag eines aus Brasilien zurückgekehrten Ehepaars aus Neuss wollte festgestellt wissen, dass es sich abweichend von […]