Der Europäische Gerichtshof hat am 18.03.2021 zum Aktenzeichen C-578/19 entschieden, dass in Fällen, in denen die mangelhafte Erfüllung auf ein Verhalten eines Angestellten eines Dienstleistungsträgers, der die sich aus diesem Vertrag ergebenden Verpflichtungen erfüllt, zurückgeht, der Reiseveranstaltende haftbar gemacht werden kann. Aus dem Newsletter des Verbraucherzentrale Bundesverbandes e.V. vom 09.11.2021 ergibt sich: Der EuGH hatte […]