Das Amtsgericht München hat am 14.05.2021 zum Aktenzeichen 113 C 23543/20 entschieden, dass ein Mobilfunkbetreiber auch Unternehmer auf erhöhte Auslandsgebühren hinweisen muss. Aus der Pressemitteilung des AG München Nr. 12/2022 vom 25.03.2022 ergibt sich: Der Beklagte, ein Münchner Verein, hatte bei einem großen Mobilfunkbetreiber einen Flatrate-Handy-Vertrag abgeschlossen. Die Kosten lagen bei monatlich 50,17 €. Das […]