Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main hat mit Urteil vom 20.07.2022 zum Aktenzeichen 13 U 280/21 entschieden, dass die nach einer Insolvenz kulanzweise durchgeführten Beförderungen von Passagieren, die ihre Tickets vor Insolvenz bezahlt haben, als „kostenlos“ im Sinne der EU-Fluggastrechte-VO zu werten sind. Fluggäste, die kostenlos reisen, haben keine Ansprüche nach der EU-Fluggastrechte-VO. Der bezahlte Flugpreis […]