Das Amtsgericht München hat mit Urteil vom 05.10.2018 zum Aktenzeichen 154 C 2636/18 entschieden, dass eine Reisepreisminderung und Schadensersatz von 852,03 Euro vom Reiseanbieter zu zahlen ist. Die im thüringischen Kyffhäuserkreis lebende Klägerin buchte für sich, ihren Partner und zwei Kinder für 2.262 Euro eine All-Inclusive-Flugreise vom 29.09.2017 bis 09.10.2017 nach Side. Die Beklagte hat […]