Das Amtsgericht München hat mit Urteil vom 22.11.2023 zum Aktenzeichen 242 C 13523/23 entschieden, dass die Beschreibung eines Hotels „wenige Gehminuten vom wunderschönen Strand“ entfernt Schadensersatz für nutzlos aufgewendete Urlaubszeit begründet, wenn der Strand 1,3 Kilometer entfernt liegt. Aus der Pressemitteilung des AG München vom 24.06.2024 ergibt sich: Ein Hotel mit einem Fußweg von ca. […]