Das Oberlandesgericht Oldenburg hat am 03.01.2022 zum Aktenzeichen 2 Ss (OWi) 240/21 festgestellt, dass die beharrliche Weigerung eines Rechtsanwalts, im Sitzungssaal eine Maske zu tragen, eine Ungebühr darstelle, die mit einem Ordnungsgeld geahndet werden könne. Aus der Pressemitteilung des OLG Oldenburg vom 28.01.2022 ergibt sich: Das Tragen einer Maske gehört inzwischen zum Alltag und wird […]