Das Landesarbeitsgericht Hamm hat mit Beschluss vom 09.05.2022 zum Aktenzeichen 14 Ta 130/22 entschieden, dass eine gemäß § 115 Abs. 1 S. 3 Nr. 5 ZPO zu berücksichtigende besondere Belastung auch bei Unterhaltslasten gegeben ist, die die Partei für die Kinder ihrer Lebensgefährtin bzw. ihres Lebensgefährten leistet, mit denen sie in einer Bedarfsgemeinschaft nach § […]