Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof in München hat mit Beschluss vom 22.12.2022 zum Aktenzeichen 3 B 21.2793 entschieden, dass III.-Weg-Mitglied keinen Anspruch auf Teilnahme am juristischen Vorbereitungsdienst (Rechtsreferendariat) hat. Der 1984 geborene Kläger wendet sich gegen den Bescheid des Präsidenten des Oberlandesgerichts Bamberg vom 20. März 2020, mit dem sein Antrag auf Aufnahme in den Vorbereitungsdienst für […]