Der Bayerische Anwaltsgerichtshof hat mit Urteil vom 16.11.2023 zum Aktenzeichen III-4-6/23 entschieden, dass der Rechtsanwalt, der als Fachanwalt keine verpflichtenden Fortbildungsnachweise einreicht, regelmäßig der Titel entzogen werden muss. Aus der Mitteilung der BRAK vom 06.02.2024 ergibt sich: Wer keine Fortbildungsbescheinigungen nach § 15 Fachanwaltsordnung (FAO) vorlegt, verliert in der Regel seinen Fachanwaltstitel, so der Anwaltsgerichtshof […]