Der Bundesgerichtshof hat mit Beschluss vom 23.10.2024 zum Aktenzeichen V ZB 50/23 entschieden, dass ein Rechtsanwalt, der aufgrund von Zahnschmerzen einen Gerichtstermin nicht wahrnehmen kann, verpflichtet ist, sich beim Gericht telefonisch zu entschuldigen. Ein Anwalt wurde von seinen Mandanten in einer wichtigen Grundstücksangelegenheit beauftragt. Leider hatte er bereits beim Landgericht ein Versäumnisurteil erhalten und verpasste […]