Das Verwaltungsgericht Berlin hat mit Beschluss vom 1. November 2022 zum Aktenzeichen 6 L 174/22 entschieden, dass die ehemalige Bundeskanzlerin und der frühere Bundesinnenminister daran gehindert sind, als Zeugen in einem Zivilprozess auszusagen, weil ihnen zu Recht die dafür erforderliche Aussagegenehmigung verweigert wurde. Aus der Pressemitteilung des VG Berlin Nr. 48/2022 vom 10.11.2022 ergibt sich: […]