Das Bundesverwaltungsgericht hat mit Urteil vom 19. Juni 2019 zum Aktenzeichen 6 C 9.18 entschieden, dass derjenige, der in aktiver Weise, insbesondere durch Wahrnehmung von Parteiämtern oder Mandaten in Parlamenten und Kommunalvertretungen Bestrebungen einer Partei unterstützt, die gegen die verfassungsmäßige Ordnung gerichtet sind, in der Regel nicht die für eine waffenrechtliche Erlaubnis erforderliche Zuverlässigkeit besitzt. […]