Der Hessischen Verwaltungsgerichtshof hat mit Beschluss vom 19.07.2019 zum Aktenzeichen 2 B 1532/19 entschieden, dass am Samstag, 20. Juli 2019, eine Kundgebung von Mitgliedern des politisch rechten Spektrums in Kassel stattfinden darf. Bereits das Verwaltungsgericht Kassel hatte dem Eilrechtsantrag des Versammlungsveranstalters gegen das von der Stadt Kassel verfügte Verbot stattgegeben. Aus der Pressemitteilung des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs Nr. […]