Das Verwaltungsgericht Gießen hat mit Urteil vom 03.09.2019 zum Aktenzeichen 8 K 2064/18.GI einer Klage des NPD-Stadtverbandes Wetzlar stattgegeben, mit der dieser die Feststellung begehrt hat, dass die Weigerung der Stadt Wetzlar, ihm die Stadthalle am 24.03.2018 zur Durchführung einer Wahlkampfveranstaltung zu überlassen, rechtswidrig gewesen ist. Aus der Pressemitteilung des Verwaltungsgerichts Gießen vom 03.09.2019 ergibt […]